für juristische Personen
Den Antrag können Sie stellen, wenn das Unternehmen oder die Betriebsstätte seinen Sitz in Brake (Unterweser) hat.
für natürliche Personen
Ebenso wie ein Führungszeugnis wird vom Bundeszentralregister in Bonn auch eine Gewerbezentralregisterauskunft ausgestellt. Den Antrag können Sie bei jeder Meldebehörde stellen, bei der Sie mit einer Wohnung registriert sind.
Eine Sachbearbeiterin oder ein Sachbearbeiter füllt den Antrag in Ihrem Beisein aus.
Es gibt zwei Arten von Gewerbezentralregisterauskünften:
Die genaue Postanschrift der Behörde und Ihr Aktenzeichen / Verwendungszweck ist für die Antragstellung bei einer Gewerbezentralregisterauskunft für eine Behörde erforderlich, da die Auskunft unmittelbar übersandt wird.
13,00 Euro
Gewerbeauskunft
Herr Winfried Paul
Email: buergerservice (at) brake.de
Telefon: 04401 102 233
Fax: 04401 102 281
Gewerbeauskunft
Herr Detlef Wiggers
Email: wiggers (at) brake.de
Telefon: 04401 102 232
Fax: 04401 102 216
Unter diesem Link können Sie den kostenlose Ratgeber „Steuererklärung 2011“ des Bundes der Steuerzahler herunterladen.
Der Ratgeber wendet sich insbesondere an Arbeitnehmer.
Es...
Seit 1957 werden Mikrozensusbefragungen durchgeführt, weil schnell und zuverlässig bevölkerungs- und erwerbsstatistische Daten und deren Veränderungen von Regierung und Verwaltung vom Bund und den Ländern benötigt werden. Bei dieser amtlichen statistischen Erhebung werden 1 % aller Haushalte befragt.
Nach der Stichprobenauswahl vom Bundesamt finden...
Pressemitteilung
München/Bonn, den 23.04.2011
Am 1. Mai 2012 beginnt die PIAAC-Studie Ältere in Deutschland. Während die internationale Studie zur Untersuchung von Alltagsfertigkeiten Erwachsener „PIAAC“, Programme for the International Assessment of Adult Competencies, deutschlandweit bereits...