Informationen und Hinweise zum Einrichten einer Auskunftssperre im Melderegister:
Jede Melderegisterauskunft ist unzulässig, wenn der Betreffende der Meldebehörde das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft gemacht hat, welche die Annahme rechtfertigen, dass ihm oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann.
Das Einrichten einer Auskunftssperre setzt grundsätzlich einen aktuellen Wohnungswechsel voraus. Die Begründung hierfür liegt in der Tatsache, dass bis zum Einrichten einer Sperre bereits Melderegisterauskünfte zu der bestehenden Wohnungsanschrift erteilt wurden.
Die Auskunftssperre muss grundsätzlich bei der Wegzugsgemeinde beantragt werden, damit dort über die neue (zukünftige) Anschrift keine Auskunft erteilt wird. In der Regel ist im Melderegister der Zuzugsgemeinde eine Auskunftssperre nicht erforderlich.
Bei der Zuzugsgemeinde (z.B. Brake (Unterweser)) kommt eine zusätzlich (weitere) Auskunftssperre nur in Betracht, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller glaubhaft machen kann, dass dem Personenkreis der potentiellen Anfrager aus den bisherigen Lebensumständen der gefährdeten Person Erkenntnisse bekannt sind, welche die Vermutung nahe legen, dass sich diese Personen nunmehr in der Zuzugsgemeinde (z.B. Brake (Unterweser)) aufhält. Dies kann der Fall sein, wenn persönliche Beziehungen zur Zuzugsgemeinde (neue Anschrift) bestanden oder noch bestehen (z.B. früher in Zuzugsgemeinde gewohnt, Verwandte in der Zuzugsgemeinde, Bekanntenkreis in der Zuzugsgemeinde der in der Vergangenheit oft besucht wurde). Derartige Lebensumstände hat die betroffene Person vorzutragen und glaubhaft zu machen.
Hinweise:
Bürgerservice
Frau Heidi Grimmelykhuizen
Email: buergerservice (at) brake.de
Telefon: 04401 102 238
Fax: 04401 102 281
Zimmer: 0.05 - Rathaus, Erdgeschoss
Bürgerservice
Frau Kirsten Hoffmann
Email: buergerservice (at) brake.de
Telefon: 04401 102 248
Fax: 04401 102 281
Zimmer: 0.04 - Rathaus, Erdgeschoss
Bürgerservice
Frau Dagmar Köhne
Email: buergerservice (at) brake.de
Telefon: 04401 102 238
Fax: 04401 102 281
Zimmer: 0.05 - Rathaus, Erdgeschoss
Bürgerservice
Herr Winfried Paul
Email: buergerservice (at) brake.de
Telefon: 04401 102 233
Fax: 04401 102 281
Zimmer: 0.03 - Rathaus, Erdgeschoss
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Das Ordnungsamt der Stadt Brake hat ein Merkblatt zum Umgang mit Kaffeefahrten, Verkaufs- und Werbeveranstaltungen herausgegeben....
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Wir bitten um Verständnis, dass die...