Anliegen: Baulasten, Eintragung und Auskünfte

Beschreibung

Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Grund-stückseigentümers zu einem sein Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, das sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergibt. Baulasten können beispielsweise den Pkw-Stellplatznachweis, die Anbauverpflichtung, die Übernah-me von Abstandsflächen, die Erschließung (Geh-, Fahr- und Leitungsrechte) oder die Vereinigung von Grundstücken betreffen. Durch die Übernahme von Baulasten wird die Realisierung von Vorhaben (Bauvorhaben, Grundstücksteilungen) ermöglicht, welche aufgrund rechtlicher Vorgaben sonst nicht genehmigungsfähig be-ziehungsweise zulässig wären. Die Baulasten sind in einem Verzeichnis eingetragen. Es können Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis erteilt werden. Eintragung und Löschung von Baulasten sowie Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis sind kostenpflichtig.

 

Zuständige Organisationseinheit
  • Fachbereich 3

 

Kontakt

Grundstücksverwaltung und Erschließung
Frau Sandra Herbertz
Email: herbertzspamfilter (at) brakespamfilter.de
Telefon: 04401 102 260
Fax: 04401 102 216
Zimmer: 2.09 - Rathaus, 2. Obergeschoss

Kontakt zur Stadt Brake



Informationen

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