Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Grund-stückseigentümers zu einem sein Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, das sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergibt. Baulasten können beispielsweise den Pkw-Stellplatznachweis, die Anbauverpflichtung, die Übernah-me von Abstandsflächen, die Erschließung (Geh-, Fahr- und Leitungsrechte) oder die Vereinigung von Grundstücken betreffen. Durch die Übernahme von Baulasten wird die Realisierung von Vorhaben (Bauvorhaben, Grundstücksteilungen) ermöglicht, welche aufgrund rechtlicher Vorgaben sonst nicht genehmigungsfähig be-ziehungsweise zulässig wären. Die Baulasten sind in einem Verzeichnis eingetragen. Es können Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis erteilt werden. Eintragung und Löschung von Baulasten sowie Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis sind kostenpflichtig.
Grundstücksverwaltung und Erschließung
Frau Sandra Herbertz
Email: herbertz (at) brake.de
Telefon: 04401 102 260
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Zimmer: 2.09 - Rathaus, 2. Obergeschoss
Die PIAAC Hauptstudie startet!
PIAAC, Programme for the International Assessment of Adult Competencies, beginnt zum 01. August 2011 mit der Durchführung der Studie. In der Erhebungszeit von August 2011 bis März 2012 sollen mindestens 5.000 zufällig ausgewählte Personen befragt werden. PIAAC ist eine von der OECD initiierte Studie zur...
Das Ordnungsamt der Stadt Brake hat ein Merkblatt zum Umgang mit Kaffeefahrten, Verkaufs- und Werbeveranstaltungen herausgegeben....
Ab dem 01. April 2012 wird die Verbraucher-Infothek nicht mehr im Rathaus der Stadt Brake angeboten, weil die Inhalte immer geringer geworden sind. Die Stadt Brake darf die Ordner ab diesem Stichtag nicht mehr zur öffentlichen Einsicht vorhalten, dies hat die Verbraucherzentrale Niedersachsen mitgeteilt.
Wir bitten um Verständnis, dass die...