Anliegen: Bordsteinabsenkungen

Beschreibung

Bei berechtigtem Interesse kann vor einem privaten Grundstück die Zufahrt von der öffentlichen Verkehrsfläche durch die Anlegung oder Änderung einer Bordsteinabsenkung gewährt werden. Hierfür ist ein formloser Antrag an die Stadt Brake (Unterweser), Fachbereich 3 – Bauen zu richten. Die Arbeiten sich nach der Genehmigung durch den Antragsteller durch eine qualifizierte Fachfirma durchführen zu lassen. Nach Durchführung erfolgt eine Abnahme durch die Stadt Brake (Unterweser). Die Genehmigung eines Antrages mit Abnahme ist kostenpflichtig.

 

Zuständige Organisationseinheit
  • Fachbereich 3

 

Kontakt

Tiefbauamt
Herr Wolfgang Nitschke
Email: nitschkespamfilter (at) brakespamfilter.de
Telefon: 04401 102 266
Fax: 04401 102 282
Zimmer: 2.15 - Rathaus, 2. Obergeschoss

Tiefbauamt
Herr Holger Nuske
Email: nuskespamfilter (at) brakespamfilter.de
Telefon: 04401 102 267
Fax: 04401 102 282
Zimmer: 2.14 - Rathaus, 2. Obergeschoss

Kontakt zur Stadt Brake



Informationen

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