Anliegen: Denkmalschutz

Beschreibung

Die Stadt Brake (Unterweser) hat neben ihrer Funktion als Untere Bauaufsichtsbehörde auch die Aufgabe des Denkmalschutzes (Untere Denkmalschutzbehörde) für Kulturdenkmale auf dem Gebiet der Stadt. Hiermit sind insbesondere folgende Leistungen verbunden

  1. Auskunft, Beratung: Hier erfolgt eine Auskunft und Beratung zum Umgang mit Bau- und Bodendenkmalen.
  2. Denkmalrechtliche Genehmigung Eines Genehmigungsverfahrens bedarf es, wenn denkmalrechtlich relevante Maßnahmen an und / oder in der Umgebung von Bau- und Bodendenkmalen durchgeführt werden sollen. Kosten hierfür entstehen nicht.
  3. Fördermittel: Maßnahmen die zum Erhalt eines Denkmals erforderlich sind und den Vorgaben bzw. Zielen des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz entsprechen, können Fördermittel als Zuschüsse beantragt werden. Der Antrag ist bei der Stadt Brake zu stellen; die Bearbeitung und Entscheidung hingegen erfolgt durch die oberste Denkmalschutzbehörde (Nds. Landesamt für Denkmalpflege) in Hannover.
  4. Bescheinigung nach dem Einkommensteuergesetz: Erhöhte Aufwendungen die dem Erhalt und wirtschaftlichen Nutzung eines Denkmals bzw. des Denkmalwertes dienen, können steuerlich geltend gemacht werden. Entsprechende kostenpflichtige Bescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt können bei der untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Brake beantragt werden.

 

Rechtsgrundlagen (allgemein)

Denkmalschutzgesetz

 

Zuständige Organisationseinheit
  • Fachbereich 3

 

Kontakt

Bauaufsichtsbehörde
Herr Rainer Hinrichs
Email: hinrichsspamfilter (at) brakespamfilter.de
Telefon: 04401 102 263
Fax: 04401 102 282
Zimmer: 2.02 - Rathaus, 2. Obergeschoss

Bauaufsichtsbehörde
Herr Mehmet Kolay
Email: kolayspamfilter (at) brakespamfilter.de
Telefon: 04401 102 261
Fax: 04401 102 282
Zimmer: 2.03 - Rathaus, 2. Obergeschoss

Kontakt zur Stadt Brake



Informationen

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