Erschließungsbeiträge nach §§ 127 ff Baugesetzbuch werden für die erstmalige Herstellung von Anbaustraßen, nicht befahrbare Wohnwege, Sammelstraßen, Parkflächen, Grünanlagen und Immissionsschutzanlagen erhoben. Detaillierte Regelungen befinden sich in der Städtischen Erschließungsbeitragsatzung. Die Beiträge betragen 90 % des beitragsfähigen Herstellungsaufwandes. Sie werden unter Berücksichtigung der Art und des Maßes der zulässigen oder der tatsächlichen baulichen Ausnutzung auf die Flächen der erschlossenen Grundstücke verteilt.
§§ 127 ff Baugesetzbuch
Grundstücksverwaltung und Erschließung
Frau Sandra Herbertz
Email: herbertz (at) brake.de
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Die PIAAC Hauptstudie startet!
PIAAC, Programme for the International Assessment of Adult Competencies, beginnt zum 01. August 2011 mit der Durchführung der Studie. In der Erhebungszeit von August 2011 bis März 2012 sollen mindestens 5.000 zufällig ausgewählte Personen befragt werden. PIAAC ist eine von der OECD initiierte Studie zur...
Das Ordnungsamt der Stadt Brake hat ein Merkblatt zum Umgang mit Kaffeefahrten, Verkaufs- und Werbeveranstaltungen herausgegeben....
Ab dem 01. April 2012 wird die Verbraucher-Infothek nicht mehr im Rathaus der Stadt Brake angeboten, weil die Inhalte immer geringer geworden sind. Die Stadt Brake darf die Ordner ab diesem Stichtag nicht mehr zur öffentlichen Einsicht vorhalten, dies hat die Verbraucherzentrale Niedersachsen mitgeteilt.
Wir bitten um Verständnis, dass die...