Nachträgliche Ehenamensbestimmung
Sie haben die Möglichkeit während bestehender Ehe einen Ehenamen zu bestimmen, falls Sie dies nicht bei der Eheschließung bereits getan haben. Ehename kann Ihr eigener Geburtsname, der Ihres Ehegatten oder der zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung von Ihnen oder Ihrem Ehegatten geführte Name sein. Diese Erklärung ist während bestehender Ehe unwiderruflich.
Doppelnamen
Wenn Sie einen Ehenamen bestimmt haben, kann derjenige Ehegatte, dessen Geburtsname nicht Ehename geworden ist, seinen Geburtsnamen oder seinen vor der Eheschließung geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen. Diese Erklärung ist jederzeit widerrufbar.
Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe
Nach Auflösung der Ehe, entweder durch Scheidung oder Tod, können Sie Ihren Geburtsnamen oder den vor der Eheschließung geführten Familiennamen wieder annehmen. Diese Erklärung ist unwiderruflich.
Entgegennahme von Namenserklärungen gemäß § 94 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG)
Vertriebene und Spätaussiedler haben die Möglichkeit, die deutschsprachige Form ihres Vornamens, des Familiennamens und des Geburtsnamens anzunehmen. Wenn es für den Vornamen keine deutschsprachige Form gibt, können Sie einen neuen Vornamen wählen. Zur Änderung des Vornamens gehört auch die Ablegung des Vatersnamens (z.B. Vladimirovic oder Vladimirovna). Im Rahmen dieser Erklärung können Frauen auch die männliche Form ihres Familiennamens annehmen.
Namenserklärung nach Art 47 EGBGB
Personen, die nach ausländischem Recht einen Namen erworben haben und deren Namensführung sich fortan nach deutschem Recht richtet (z. B. durch Einbürgerung), können durch eine Erklärung nach Art. 47 EGBGB ihre Vor- und Familiennamen in eine deutschsprachige Form bringen und dem deutschen Recht fremde Namensbestandteile ablegen. Führen Sie bisher nur Eigennamen, können diese in Vor- und Familienname angeglichen werden. Bitte beachten Sie, dass diese Erklärung nur einmal möglich ist.
Standesamt
Frau Angelika Schumacher
Email: schumacher (at) brake.de
Telefon: 04401 102 234
Fax: 04401 102 216
Unter diesem Link können Sie den kostenlose Ratgeber „Steuererklärung 2011“ des Bundes der Steuerzahler herunterladen.
Der Ratgeber wendet sich insbesondere an Arbeitnehmer.
Es...
Seit 1957 werden Mikrozensusbefragungen durchgeführt, weil schnell und zuverlässig bevölkerungs- und erwerbsstatistische Daten und deren Veränderungen von Regierung und Verwaltung vom Bund und den Ländern benötigt werden. Bei dieser amtlichen statistischen Erhebung werden 1 % aller Haushalte befragt.
Nach der Stichprobenauswahl vom Bundesamt finden...
Pressemitteilung
München/Bonn, den 23.04.2011
Am 1. Mai 2012 beginnt die PIAAC-Studie Ältere in Deutschland. Während die internationale Studie zur Untersuchung von Alltagsfertigkeiten Erwachsener „PIAAC“, Programme for the International Assessment of Adult Competencies, deutschlandweit bereits...