Die Fundsachen werden 6 Monate lang nach der erfolgten Anzeige des Fundes aufbewahrt (§§ 973 ff. BGB). Sollten sie in diesem Zeitraum nicht von den Verlierern abgeholt werden, werden sie öffentlich verkauft, soweit sie noch gebrauchsfähig sind.
Der Verkauf findet bei Bedarf auf dem städtischen Bauhof am Middeweg 1 in 26919 Brake statt. Der Termin wird vorher in der Presse bekannt gegeben.
Information
Frau Heidi Grimmelykhuizen
Email: buergerservice (at) brake.de
Telefon: 04401 102 239
Fax: 04401 102 281
Zimmer: 0.06 - Rathaus, Erdgeschoss
Information
Frau Dagmar Köhne
Email: buergerservice (at) brake.de
Telefon: 04401 102 239
Fax: 04401 102 281
Zimmer: 0.06 - Rathaus, Erdgeschoss
Unter diesem Link können Sie den kostenlose Ratgeber „Steuererklärung 2011“ des Bundes der Steuerzahler herunterladen.
Der Ratgeber wendet sich insbesondere an Arbeitnehmer.
Es...
Seit 1957 werden Mikrozensusbefragungen durchgeführt, weil schnell und zuverlässig bevölkerungs- und erwerbsstatistische Daten und deren Veränderungen von Regierung und Verwaltung vom Bund und den Ländern benötigt werden. Bei dieser amtlichen statistischen Erhebung werden 1 % aller Haushalte befragt.
Nach der Stichprobenauswahl vom Bundesamt finden...
Pressemitteilung
München/Bonn, den 23.04.2011
Am 1. Mai 2012 beginnt die PIAAC-Studie Ältere in Deutschland. Während die internationale Studie zur Untersuchung von Alltagsfertigkeiten Erwachsener „PIAAC“, Programme for the International Assessment of Adult Competencies, deutschlandweit bereits...