Gewerbe ist jede nicht sozial unwerte (generell nicht verbotene = erlaubte), auf Gewinnerzielung ausgerichtete und auf Dauer angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung selbstständig ausgeübte Tätigkeit. Es kommt nicht darauf an, ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wird.
Kein Gewerbe sind sozial unwerte Tätigkeiten, die sogenannten freiberuflichen Tätigkeiten (z. B. Arzt, Architekt, Steuerberater, Rechtsanwalt), freie wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten höherer Art sowie persönliche Dienstleistungen höherer Art, die eine höhere Bildung erfordern, die Urproduktion (z. B. Land- und Forstwirtschaft) oder die Verwaltung eigenen Vermögens.
Gewerbe An-, Ab- und Ummeldungen
Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.
Bis auf wenige Ausnahmen ist die Gewerbeanmeldung zwingende Voraussetzung zum Betrieb eines Gewerbes.
Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit angemeldet werden. Zuständig ist die Gewerbemeldestelle der Stadtverwaltung bzw. Gemeindeverwaltung, in deren Bereich die Betriebsstätte liegt.
Um Ihr Gewerbe anzumelden, müssen Sie folgende Fragen beantworten können:
Bei überwachungsbedürftigen Gewerben ist der Behörde außerdem noch ein Führungszeugnis und ein Gewerbezentralregisterauszug vorzulegen.
Die Ausübung sogenannter erlaubnispflichtiger Gewerbe bedarf neben der Anmeldung nach § 14 Gewerbeordnung zusätzlich einer Erlaubnis.
Unter die erlaubnispflichtigen Gewerbe fallen z. B. der Betrieb von Gaststätten mit Alkoholausschank, Bewachungsgewerbe, Spielhallen, Aufstellung von Spielgeräten, Versteigerer.
Für erlaubnispflichtige Gewerbe sind jeweils unterschiedliche Informationen und Dokumente erforderlich.
Anmeldung: 25,00 Euro
Ummeldung: 25,00 Euro
Abmeldung: 25,00 Euro
Personalausweis
§ 14 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
Gewerbeaufsicht
Herr Detlef Wiggers
Email: wiggers (at) brake.de
Telefon: 04401 102 232
Fax: 04401 102 216
Unter diesem Link können Sie den kostenlose Ratgeber „Steuererklärung 2011“ des Bundes der Steuerzahler herunterladen.
Der Ratgeber wendet sich insbesondere an Arbeitnehmer.
Es...
Seit 1957 werden Mikrozensusbefragungen durchgeführt, weil schnell und zuverlässig bevölkerungs- und erwerbsstatistische Daten und deren Veränderungen von Regierung und Verwaltung vom Bund und den Ländern benötigt werden. Bei dieser amtlichen statistischen Erhebung werden 1 % aller Haushalte befragt.
Nach der Stichprobenauswahl vom Bundesamt finden...
Pressemitteilung
München/Bonn, den 23.04.2011
Am 1. Mai 2012 beginnt die PIAAC-Studie Ältere in Deutschland. Während die internationale Studie zur Untersuchung von Alltagsfertigkeiten Erwachsener „PIAAC“, Programme for the International Assessment of Adult Competencies, deutschlandweit bereits...