Grundsätzlich unterliegen alle Gewerbebetriebe im Sinne des § 15 Absatz 2 Einkommensteuergesetz der Gewerbesteuer ("Eine selbstständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forsatwirtschaft noch als ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbstständige Arbeit anzusehen ist.")
Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) hingegen gelten immer als Gewerbebetrieb und sind daher stets gewerbesteuerpflichtig. Nich unter die Gewerbesteuerpflicht fallen demnach Freiberufler, zu denen z.B. rechtsanwälte oder Ärzte gehören.
Besteuert wird der im Unternehmen erwirtschaftete Ertrag. Dieser Gewerbeertrag ist der nach dem Einkommmensteuerrecht bzw. Körperschaftssteuerrecht zu bestimmende Gewinn, der im Einzelfall um bestimmte Beträge vermehrt (Hinzurechnung gemäß § 8 Gewerbesteuergesetz) oder vermindert (Kürzungen gemäß § 9 Gewerbesteuergesetz) wird.
Das Besteuerungsverfahren wird von den Finanzämtern und den Gemeinden durchgeführt. Das Finanzamt ermittelt die Besteuerungsgrundlagen und setzt diese durch einen Gewerbesteuermessbescheid fest. Wurden in mehreren Gemeinden Betriebsstätten unterhalten, wird der Mesbetrag zerlegt. Dieser Messbescheid bzw. Zerlegungsbescheid wird sowohl der oder dem Steuerpflichtigen als auch der hebeberechtigten Gemeinde, hier der Stadt Brake (Unterweser) bekannt gegeben. Die Gewerbesteuer selbst wird dann von der Stadt Brake (Unterweser) festgesetzt und erhoben, indem sie auf den Gewerbesteuermessbetrag oder den Zerlegungsanteil einen Hebesatz anwendet. Dieser Hebesatz beträgt zurzeit 390 v.H. und wird jährlich per Ratsbeschluss im Rahmen der Haushaltssatzung festgelegt. Die Steuerbescheide werden den Steuerpflichtigen oder deren Bevollmächtigten bekannt gegeben.
Steuerabteilung (Gewerbe)
Herr Ingo Köhne
Email: i.koehne (at) brake.de
Telefon: 04401 102 227
Fax: 04401 102 216
Zimmer: 1.19 - Rathaus, 1. Obergeschoss
Unter diesem Link können Sie den kostenlose Ratgeber „Steuererklärung 2011“ des Bundes der Steuerzahler herunterladen.
Der Ratgeber wendet sich insbesondere an Arbeitnehmer.
Es...
Seit 1957 werden Mikrozensusbefragungen durchgeführt, weil schnell und zuverlässig bevölkerungs- und erwerbsstatistische Daten und deren Veränderungen von Regierung und Verwaltung vom Bund und den Ländern benötigt werden. Bei dieser amtlichen statistischen Erhebung werden 1 % aller Haushalte befragt.
Nach der Stichprobenauswahl vom Bundesamt finden...
Pressemitteilung
München/Bonn, den 23.04.2011
Am 1. Mai 2012 beginnt die PIAAC-Studie Ältere in Deutschland. Während die internationale Studie zur Untersuchung von Alltagsfertigkeiten Erwachsener „PIAAC“, Programme for the International Assessment of Adult Competencies, deutschlandweit bereits...