Die Grundsteuer teilt sich in die Grundsteuer A für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe und Grundsteuer B für Wohn- und Geschäftsgrundstücke.
Das Finanzamt ermittelt für jedes Grundstück auf der Grundage des Einheitswertes einen Grundsteuermessbetrag. Dieser Messbetrag mit dem Hebesatz der Stadt Brake (Unterweser) von 410 v.H. multipliziert. Die so ermittelte Grundsteuer wird jährlich festgesetzt.
Grundsteuerpflichtig ist derjenige, der am 01.01. eines Jahres Eigentümer des Grundstückes ist. Wird ein Grundstück im laufenden Jahr verkauft, müssen der Verkäufer und der Käufer die Grundsteuer ggf. untereinander privatrechtlich abrechnen. Der Käufer erhält erst zum 01.01. des Folgejahres einen eigenen Steuerbescheid.
Steuerabteilung (Grund)
Frau Zulfiya Hibbeler
Email: hibbeler (at) brake.de
Telefon: 04401 102-220
Fax: 04401 102-216
Unter diesem Link können Sie den kostenlose Ratgeber „Steuererklärung 2011“ des Bundes der Steuerzahler herunterladen.
Der Ratgeber wendet sich insbesondere an Arbeitnehmer.
Es...
Seit 1957 werden Mikrozensusbefragungen durchgeführt, weil schnell und zuverlässig bevölkerungs- und erwerbsstatistische Daten und deren Veränderungen von Regierung und Verwaltung vom Bund und den Ländern benötigt werden. Bei dieser amtlichen statistischen Erhebung werden 1 % aller Haushalte befragt.
Nach der Stichprobenauswahl vom Bundesamt finden...
Pressemitteilung
München/Bonn, den 23.04.2011
Am 1. Mai 2012 beginnt die PIAAC-Studie Ältere in Deutschland. Während die internationale Studie zur Untersuchung von Alltagsfertigkeiten Erwachsener „PIAAC“, Programme for the International Assessment of Adult Competencies, deutschlandweit bereits...