Ein Hund ist innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme in einen Haushalt anzumelden. Die Anmeldung kann persönlich, schriftlich, per Fax oder Email erfolgen.
Steuern:
Ausnahme: Hunde, die nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet gehalten werden und die nachweislich in einer anderen Stadt oder Gemeinde versteuert sind, bleiben in der Stadt Brake (Unterweser) steuerfrei.
Nähere Informationen (wie z. B. Steuerbefreiungen, Steuerermäßigungen, Meldepflichten) können der Hundesteuersatzung der Stadt Brake (Unterweser) entnommen werden.
Steuerabteilung (Grund)
Frau Zulfiya Hibbeler
Email: hibbeler (at) brake.de
Telefon: 04401 102-220
Fax: 04401 102-216
Unter diesem Link können Sie den kostenlose Ratgeber „Steuererklärung 2011“ des Bundes der Steuerzahler herunterladen.
Der Ratgeber wendet sich insbesondere an Arbeitnehmer.
Es...
Seit 1957 werden Mikrozensusbefragungen durchgeführt, weil schnell und zuverlässig bevölkerungs- und erwerbsstatistische Daten und deren Veränderungen von Regierung und Verwaltung vom Bund und den Ländern benötigt werden. Bei dieser amtlichen statistischen Erhebung werden 1 % aller Haushalte befragt.
Nach der Stichprobenauswahl vom Bundesamt finden...
Pressemitteilung
München/Bonn, den 23.04.2011
Am 1. Mai 2012 beginnt die PIAAC-Studie Ältere in Deutschland. Während die internationale Studie zur Untersuchung von Alltagsfertigkeiten Erwachsener „PIAAC“, Programme for the International Assessment of Adult Competencies, deutschlandweit bereits...