Ein Kirchenaustritt kann nur persönlich beim Standesamt Ihres Wohnsitzes oder vor einem Notar erklärt werden.
Die Bevollmächtigung einer anderen Person ist nicht möglich.
Die vor einem Notar abgegebene Austrittserklärung wird mit dem Zugang beim zuständigen Standesamt wirksam.
Beachten Sie bei der Austrittserklärung für Ihr Kind bitte, dass
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Beim Abgeben der Erklärung wäre es hilfreich, wenn Sie angeben können, in welchem Ort Sie getauft worden sind. Diese Angabe ist freiwillig.
Für die Änderung Ihrer Lohnsteuerkarte nach dem Kirchenaustritt wenden Sie sich bitte an das Finanzamt.
24,00 Euro
gültiger Personalausweis oder Reisepass
Standesamt (Auskünfte)
Frau Gisela Schröder
Email: schroeder (at) brake.de
Telefon: 04401 102 237
Fax: 04401 102 216
Zimmer: 0.02 - Rathaus, Erdgeschoss
Standesamt
Frau Angelika Schumacher
Email: schumacher (at) brake.de
Telefon: 04401 102 234
Fax: 04401 102 216
Unter diesem Link können Sie den kostenlose Ratgeber „Steuererklärung 2011“ des Bundes der Steuerzahler herunterladen.
Der Ratgeber wendet sich insbesondere an Arbeitnehmer.
Es...
Seit 1957 werden Mikrozensusbefragungen durchgeführt, weil schnell und zuverlässig bevölkerungs- und erwerbsstatistische Daten und deren Veränderungen von Regierung und Verwaltung vom Bund und den Ländern benötigt werden. Bei dieser amtlichen statistischen Erhebung werden 1 % aller Haushalte befragt.
Nach der Stichprobenauswahl vom Bundesamt finden...
Pressemitteilung
München/Bonn, den 23.04.2011
Am 1. Mai 2012 beginnt die PIAAC-Studie Ältere in Deutschland. Während die internationale Studie zur Untersuchung von Alltagsfertigkeiten Erwachsener „PIAAC“, Programme for the International Assessment of Adult Competencies, deutschlandweit bereits...