Das deutsche Namensrecht ist durch die Vorschriften des bürgerlichen Rechts im Grunde abschließend geregelt. Die hier angesprochene öffentlich-rechtliche Namensänderung dient lediglich dazu, im Einzelfall Unzuträglichkeiten zu beseitigen. Sie hat Ausnahmecharakter.
Ein Vor- und Familienname darf nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Namensänderung rechtfertigt. Unter Namensänderung ist dabei jede Veränderung eines Namens zu verstehen, also sowohl der Austausch des Namens gegen einen anderen als auch die bloße Abänderung des bisherigen Namens im Lautbestand oder in der Schreibweise. Typische Fallgruppen sind zum Beispiel Sammelnamen (Meyer, Müller, Schulze), anstößig oder lächerlich klingende Namen, schwer schreib- oder aussprechbare Namen.
Zu unterscheiden ist die behördliche Namensänderung von Erklärungen zur Namensänderung infolge der Änderung des Personenstandes (z. B. bei Eheschließung, Scheidung, Adoption) oder von der Erklärung zur Namensführung aufgrund des Status als Spätaussiedler und Vertriebener.
Bitte schauen sie hierfür auch unter dem Anliegen Familiennamensänderungen nach!
Ansprechpartner für die öffentlich-rechtliche Namensänderung ist das Standesamt Brake (Unterweser), wenn der Antragsteller seinen Wohnsitz in Brake hat.
Der Antrag wird hier aufgenommen, ebenso werden die gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungen anderer Behörden vorgenommen.
Der Antrag mit allen notwendigen Unterlagen und Stellungnahmen wird dann dem Landkreis Wesermarsch als zuständiger Namensänderungsbehörde zur Entscheidung vorgelegt.
Standesamt
Frau Angelika Schumacher
Email: schumacher (at) brake.de
Telefon: 04401 102 234
Fax: 04401 102 216
Unter diesem Link können Sie den kostenlose Ratgeber „Steuererklärung 2011“ des Bundes der Steuerzahler herunterladen.
Der Ratgeber wendet sich insbesondere an Arbeitnehmer.
Es...
Seit 1957 werden Mikrozensusbefragungen durchgeführt, weil schnell und zuverlässig bevölkerungs- und erwerbsstatistische Daten und deren Veränderungen von Regierung und Verwaltung vom Bund und den Ländern benötigt werden. Bei dieser amtlichen statistischen Erhebung werden 1 % aller Haushalte befragt.
Nach der Stichprobenauswahl vom Bundesamt finden...
Pressemitteilung
München/Bonn, den 23.04.2011
Am 1. Mai 2012 beginnt die PIAAC-Studie Ältere in Deutschland. Während die internationale Studie zur Untersuchung von Alltagsfertigkeiten Erwachsener „PIAAC“, Programme for the International Assessment of Adult Competencies, deutschlandweit bereits...