Anliegen: Parkausweis für Schwerbehinderte

Beschreibung

1. Ausstellung einer Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
(blauer Parkausweis für behinderte Menschen)

Erfordernis:
Es muss ein vom zuständigen Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (früher Versorgungsamt) ausgestellter Schwerbehindertenausweis vorliegen, in welchem auf der Rückseite entweder das Merkzeichen "aG" (für außergewöhnliche Gehbehinderung) oder "BI" (für Blind) eingetragen ist.

Gültigkeitsdauer:
maximal fünf Jahre

Gültigkeitsumfang in der Bundesrepublik Deutschland:

  • auf Schwerbehindertenparkplätze parken
  • an Stellen, an denen das eingeschränkte Halteverbot angeordnet ist (Zeichen 286, 290 StVO), bis zu drei Stunden parken
  • im Bereich eines Zonenhaltsverbots (Zeichen 290 StVO) die zugelassenen Parkdauer überschreiten
  • an Stellen, die durch Zeichen 314 und 315 gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus parken
  • in Fußgängerzonen, in denen das Be- oder Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während   der Ladezeiten parken
  • auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden parken
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen   ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern, parken

Hinweis: Diese Sonderrechte dürfen nur in Anspruch genommen werden, wenn

  1. in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht.
  2. Die höchstzulässige Parkzeit beträgt, soweit nicht anderes bestimmt worden ist, 24 Stunden.
  3. Die Parkberechtigung ist stets durch den gut lesbar ausgelegten Parkausweis nachzuweisen.

Gültigkeitsumfang außerhalb der Bundesrepublik Deutschland:
Bei dem Parkausweis handelt es sich um ein Gemeinschaftsmodell nach europäischen Muster. Er berechtigt in allen EU-Mitgliedsstaaten zu den gleichen Parkvergünstigungen, wie sie dort wohnende behinderte Personen genießen.
Eine Broschüre, wie der Parkausweis im europäischen Ausland benutzt werden kann, erhalten Sie bei uns auf Wunsch mit dem Parkausweis oder gerne auf Anforderung.

2. Ausstellung einer vorläufigen Parkerleichterung

Erfordernis:
Es muss beim zuständigen Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (früher Versorgungsamt) ein Antrag auf Erteilung eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen "aG" (für außer-gewöhnliche Gehbehinderung) oder "BI" (für Blind) gestellt sein. Zudem muss ein Arzt glaubhaft bestätigen, dass eine außergewöhnliche Gehbehinderung bzw. Blindheit vorliegt.

räumlicher Geltungsbereich:
örtlicher Zuständigkeitsbereich der für die Genehmigungserteilung zuständigen Straßenverkehrsbehörde (bei Bürgern der Stadt Brake (Unterweser) somit das Stadtgebiet Brake (Unterweser)).

Gültigkeitsdauer:
6 Monate

Hinweis: Die vorläufige Parkerleichterung soll lediglich zur Überbrückung der Bearbeitungsdauer beim Versorgungsamt dienen. Sollte das Versorgungsamt die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" bzw. "BI" ablehnen, kann die Straßenverkehrsbehörde die vorläufige Parkerleichterung nicht verlängern.
Sobald das Merkzeichen "aG"/"BI" zuerkannt ist, kann eine Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen (s. Punkt 1) ausgestellt werden.

 

Gebühren

Keine. Der Antrag und die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen (siehe Punkt 1-3) mit Parkausweis sind kostenfrei.

 

Benötigte Unterlagen

Für die Antragstellung der Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen benötigt die Straßenverkehrsbehörde

  • eine Fotokopie des Schwerbehindertenausweises (die eingetragenen Merkmale müssen deutlich erkennbar sein) oder sonstigen Nachweis des  Niedersächsisches Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie
    (früher Versorgungsamt)
  • ein aktuelles Lichtbild (ca. in Passfoto-Größe) der behinderten Person
    räumlicher Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland

Für die Antragstellung der vorläufigen Parkerleichterung benötigt die Straßenverkehrsbehörde

  • einen Nachweis über den Antragseingang beim Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (früher Versorgungsamt) auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises vom Versorgungsamt (Fotokopie des Antrages mit Eingangsstempel oder Fotokopie der Bestätigung des Antragseingangs)
  • sowie ein ärztliches Attest aus welchem für einen Nichtmediziner verständlich das Vorliegen einer außergewöhnlichen Gehbehinderung bzw. Blindheit hervorgehen muss.

Hinweis: Die Antragstellung kann durch die behinderte Person selbst oder durch eine bevollmächtigte Person schriftlich oder persönlich erfolgen. Der Antrag kann formlos eingereicht werden, ein spezielles Antragsformular hierfür gibt es nicht.

 

Rechtsgrundlagen (allgemein)

Straßenverkehrsordnung

 

Zuständige Organisationseinheit
  • Fachbereich 4

 

Kontakt

Verkehrsangelegenheiten
Herr Holger König
Email: h.koenigspamfilter (at) brakespamfilter.de
Telefon: 04401 102 235
Fax: 04401 102 216
Zimmer: 0.20 - Rathaus, Erdgeschoss

Kontakt zur Stadt Brake



Informationen

Steuererklärung 2011

Unter diesem Link können Sie den kostenlose Ratgeber „Steuererklärung 2011“ des Bundes der Steuerzahler herunterladen.

Der Ratgeber wendet sich insbesondere an Arbeitnehmer.

Es...



Mikrozensuserhebung (Haushaltsbefragung 2012)

Seit 1957 werden Mikrozensusbefragungen durchgeführt, weil schnell und zuverlässig bevölkerungs- und erwerbsstatistische Daten und deren Veränderungen von Regierung und Verwaltung vom Bund und den Ländern benötigt werden. Bei dieser amtlichen statistischen Erhebung werden 1 % aller Haushalte befragt.

Nach der Stichprobenauswahl vom Bundesamt finden...


PIAAC - auch in Brake

Pressemitteilung
München/Bonn, den 23.04.2011

Die PIAAC-Studie für Ältere startet!

Am 1. Mai 2012 beginnt die PIAAC-Studie Ältere in Deutschland. Während die internationale Studie zur Untersuchung von Alltagsfertigkeiten Erwachsener „PIAAC“, Programme for the International Assessment of Adult Competencies, deutschlandweit bereits...


Alle Informationen ->
Stadt Brake (Unterweser) - Schrabberdeich 1 - 26919 Brake - Tel: 04401 102-0 - Fax: 04401 102-216
©Stadt Brake (Unterweser), 2009 Impressum