Annahme der Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht und Versenden an die GEZ.
Bei Vorliegen der Befreiungsvoraussetzungen brauchen keine Rundfunk- und Fernsehgebühren an die GEZ entrichtet werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Ermäßigung der Fernsprechgebühren bei der Telekom. Anträge können mit dem Bewilligungsbescheid der GEZ in den T-Punkt-Filialen gestellt werden.
Rechtsgrundlage für die Befreiung ist Art. 4 des Staatsvertrags über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31.08.1991 (Rundfunkgebührenstaatsvertrag) in seiner zur Zeit geltenden Fassung.
Information
Frau Heidi Grimmelykhuizen
Email: buergerservice (at) brake.de
Telefon: 04401 102 239
Fax: 04401 102 281
Zimmer: 0.06 - Rathaus, Erdgeschoss
Information
Frau Dagmar Köhne
Email: buergerservice (at) brake.de
Telefon: 04401 102 239
Fax: 04401 102 281
Zimmer: 0.06 - Rathaus, Erdgeschoss
Unter diesem Link können Sie den kostenlose Ratgeber „Steuererklärung 2011“ des Bundes der Steuerzahler herunterladen.
Der Ratgeber wendet sich insbesondere an Arbeitnehmer.
Es...
Seit 1957 werden Mikrozensusbefragungen durchgeführt, weil schnell und zuverlässig bevölkerungs- und erwerbsstatistische Daten und deren Veränderungen von Regierung und Verwaltung vom Bund und den Ländern benötigt werden. Bei dieser amtlichen statistischen Erhebung werden 1 % aller Haushalte befragt.
Nach der Stichprobenauswahl vom Bundesamt finden...
Pressemitteilung
München/Bonn, den 23.04.2011
Am 1. Mai 2012 beginnt die PIAAC-Studie Ältere in Deutschland. Während die internationale Studie zur Untersuchung von Alltagsfertigkeiten Erwachsener „PIAAC“, Programme for the International Assessment of Adult Competencies, deutschlandweit bereits...