Der Rat der Stadt wählt eine Schiedsperson für eine Amtsdauer von fünf Jahren.
Das Amt der Schiedsmänner und Schiedsfrauen ist ein Ehrenamt. Das heißt, die Schiedspersonen stellen ihre Freizeit für die Führung des Amtes praktisch unentgeltlich zur Verfügung, so dass das Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsamt für die Bürgerinnen und Bürger äußerst kostengünstig durchgeführt werden kann.
Die Leitung des zuständigen Amtsgerichtes bestätigt, vereidigt oder verpflichtet die Schiedspersonen und übt auch die Fachaufsicht - teils auch die Dienstaufsicht insgesamt - aus.
Die Inanspruchnahme ist gebührenpflichtig. Die Höhe richtet sich nach dem Fall.
Schiedsamt
Herr Bernd Lisse
Email: b.lisse (at) brake.de
Telefon: 04401 102 210
Fax: 04401 102 216
Zimmer: 1.09 - Rathaus, 1. Obergeschoss
Schiedsamt
Herr Detlef Wiggers
Email: wiggers (at) brake.de
Telefon: 04401 102 232
Fax: 04401 102 216
Zimmer: 0.19 - Rathaus, Erdgeschoss
Unter diesem Link können Sie den kostenlose Ratgeber „Steuererklärung 2011“ des Bundes der Steuerzahler herunterladen.
Der Ratgeber wendet sich insbesondere an Arbeitnehmer.
Es...
Seit 1957 werden Mikrozensusbefragungen durchgeführt, weil schnell und zuverlässig bevölkerungs- und erwerbsstatistische Daten und deren Veränderungen von Regierung und Verwaltung vom Bund und den Ländern benötigt werden. Bei dieser amtlichen statistischen Erhebung werden 1 % aller Haushalte befragt.
Nach der Stichprobenauswahl vom Bundesamt finden...
Pressemitteilung
München/Bonn, den 23.04.2011
Am 1. Mai 2012 beginnt die PIAAC-Studie Ältere in Deutschland. Während die internationale Studie zur Untersuchung von Alltagsfertigkeiten Erwachsener „PIAAC“, Programme for the International Assessment of Adult Competencies, deutschlandweit bereits...