Wenn Sie am Straßenverkehr mit einem Kraftfahrzeug teilnehmen wollen, dessen Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewicht die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung überschreiten, benötigen Sie dafür eine spezielle Erlaubnis.
Die Erlaubnis kann unter anderem dann erteilt werden, wenn
Die Straßenverkehrsbehörde wird die vom Transport beziehungsweise von der gewählten Strecke betroffenen Behörden und Stellen anhören und nach Vorliegen aller Stellungnahmen einen Bescheid erarbeiten. Dieser ergeht dann – einschließlich Auflagen und Bedingungen – an die antragstellende Firma.
Die Kosten beziehungsweise Gebühren ergeben sich je nach Aufwand, Umfang und Dauer der Erlaubnis.
Verkehrsangelegenheiten
Herr Holger König
Email: h.koenig (at) brake.de
Telefon: 04401 102 235
Fax: 04401 102 216
Zimmer: 0.20 - Rathaus, Erdgeschoss
Unter diesem Link können Sie den kostenlose Ratgeber „Steuererklärung 2011“ des Bundes der Steuerzahler herunterladen.
Der Ratgeber wendet sich insbesondere an Arbeitnehmer.
Es...
Seit 1957 werden Mikrozensusbefragungen durchgeführt, weil schnell und zuverlässig bevölkerungs- und erwerbsstatistische Daten und deren Veränderungen von Regierung und Verwaltung vom Bund und den Ländern benötigt werden. Bei dieser amtlichen statistischen Erhebung werden 1 % aller Haushalte befragt.
Nach der Stichprobenauswahl vom Bundesamt finden...
Pressemitteilung
München/Bonn, den 23.04.2011
Am 1. Mai 2012 beginnt die PIAAC-Studie Ältere in Deutschland. Während die internationale Studie zur Untersuchung von Alltagsfertigkeiten Erwachsener „PIAAC“, Programme for the International Assessment of Adult Competencies, deutschlandweit bereits...