Sobald eine öffentliche Verkehrsfläche über den Gemeingebrauch hinaus genutzt wird, ist für diese Nutzung eine Erlaubnis der Stadt Brake (Unterweser) erforderlich. Hierbei handelt es sich z. B. um das Aufstellen von Tischen und Stühlen in Fußgängerzonen und Gehwegbereichen, das Aufstellen von Bauschuttcontainern und Baugerüsten auf Gehwegen oder z. B. das Lagern von Baumaterial auf Gehwegen.
Für die Sondernutzungserlaubnis wird zurzeit eine Gebühr von 35,50 Euro erhoben.
§ 18 des Niedersächsischen Straßengesetzes
Verkehrsangelegenheiten
Herr Holger König
Email: h.koenig (at) brake.de
Telefon: 04401 102 235
Fax: 04401 102 216
Zimmer: 0.20 - Rathaus, Erdgeschoss
Unter diesem Link können Sie den kostenlose Ratgeber „Steuererklärung 2011“ des Bundes der Steuerzahler herunterladen.
Der Ratgeber wendet sich insbesondere an Arbeitnehmer.
Es...
Seit 1957 werden Mikrozensusbefragungen durchgeführt, weil schnell und zuverlässig bevölkerungs- und erwerbsstatistische Daten und deren Veränderungen von Regierung und Verwaltung vom Bund und den Ländern benötigt werden. Bei dieser amtlichen statistischen Erhebung werden 1 % aller Haushalte befragt.
Nach der Stichprobenauswahl vom Bundesamt finden...
Pressemitteilung
München/Bonn, den 23.04.2011
Am 1. Mai 2012 beginnt die PIAAC-Studie Ältere in Deutschland. Während die internationale Studie zur Untersuchung von Alltagsfertigkeiten Erwachsener „PIAAC“, Programme for the International Assessment of Adult Competencies, deutschlandweit bereits...