Straßenbaubeiträge nach § 6 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz werden für die Erneuerung, Erweiterung und Verbesse-rung bereits vorhandener Straßen erhoben. Detaillierte Regelungen befinden sich in der Städtischen Straßenausbaubeitragsatzung. Die Höhe der von den Anliegern zu zahlenden Beiträge richtet sich nach der Höhe des beitragsfähigen Ausbauaufwandes und der Verkehrs-bedeutung der Straße (Anliegerstraßen, Haupterschließungsstraßen, Hauptverkehrsstraßen, Fußgängerzonen u.a.). Die von den Anliegern zu zahlenden Beiträge werden unter Berücksichtigung der Art und des Maßes der zulässigen oder tatsächlichen Nutzung auf die Fläche der erschlossenen Grundstücke verteilt.
Städtische Ausbaubeitragssatzung
§ 6 Nds. Kommunalabgabengesetz
Grundstücksverwaltung und Erschließung
Frau Sandra Herbertz
Email: herbertz (at) brake.de
Telefon: 04401 102 260
Fax: 04401 102 216
Zimmer: 2.09 - Rathaus, 2. Obergeschoss
Unter diesem Link können Sie den kostenlose Ratgeber „Steuererklärung 2011“ des Bundes der Steuerzahler herunterladen.
Der Ratgeber wendet sich insbesondere an Arbeitnehmer.
Es...
Seit 1957 werden Mikrozensusbefragungen durchgeführt, weil schnell und zuverlässig bevölkerungs- und erwerbsstatistische Daten und deren Veränderungen von Regierung und Verwaltung vom Bund und den Ländern benötigt werden. Bei dieser amtlichen statistischen Erhebung werden 1 % aller Haushalte befragt.
Nach der Stichprobenauswahl vom Bundesamt finden...
Pressemitteilung
München/Bonn, den 23.04.2011
Am 1. Mai 2012 beginnt die PIAAC-Studie Ältere in Deutschland. Während die internationale Studie zur Untersuchung von Alltagsfertigkeiten Erwachsener „PIAAC“, Programme for the International Assessment of Adult Competencies, deutschlandweit bereits...