1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 „Gewerbegebiet Brake-Süd“ für den Bereich der Zufahrt/Parkplatz zum Betriebsgelände der Fa. REHAU AG + CO an der B 212; Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ('Maske') ist im Rathaus verpflichtend. Ebenso sind die Hände an den bereitgestellten Desinfektionsspendern zu desinfizieren und der Mindestabstand zu anderen Bürgern und Mitarbeitern ist einzuhalten.